FAQ´S - HÄUFIGE FRAGEN

AB WANN IST MEIN FAHRZEUG EIN OLDTIMER?

Wenn Ihr Fahrzeug noch keinen Diagnosestecker besitzt ...
Offiziell ist die Grenze 30 Jahre, die meisten Versicherungen bieten Lösungen ab 20 Jahren an.


AB WELCHEM ALTER KANN ICH MEIN FAHRZEUG VERSICHERN?

Wir können Liebbhaberfahrzuege ab einem Alter von 7 Jahren als einziger Anbieter in Österreich über 2 Partner versichern. Bei Neuwagen oder unter 7 Jahren kommt es sehr auf das Fabrikat und die Anzahl der gebauten Stück an - am besten einfach anfragen.


WAS IST EIN SPORTWAGEN?

Ein Auto, mit dem man immer zu schnell unterwegs ist ...
Zumeist werden darunter Fahrzeuge verstanden, die in kleineren Serien gebaut wurden, sehr starke Motoren haben und kaum im Alltag gefahren werden.Im Zweifelsfall fragen Sie uns einfach!


KANN ICH AUCH EINEN TRAKTOR ODER EIN MOTORRAD VERSICHERN?

Natürlich, auch dafür können wir Ihnen eine Lösung anbieten.


KANN ICH EINEN OLDTIMER KASKOVERSICHERN, WENN ER AUF WECHSELKENNZEICHEN MIT MEINEM ALLTAGSFAHRZEUG ANGEMELDET IST?

Ja, denn die Kasko-Versicherung ist davon unabhängig. Bei der Haftpflicht kann nur ein Versicherer pro Kennzeichen bestehen, theoretisch können Sie aber jedes einzelne Fahrzeug bei verschiedenen Gesellschaften Kasko versichern. Kein Problem, fragen Sie noch heute bei uns an!


MIT WELCHEN ZULASSUNGSARTEN KANN ICH MEINEN KLASSIKER ODER MEIN PREMIUM CAR BEI ÜBER SAV VERSICHERN?

Wir bieten Ihnen Lösungen für alle Arten der Zulassung an, egal ob Einzel-, Wechsel- oder gar kein Kennzeichen. Auch für reine Garagenfahrzeuge (Museen oder Ausstellungen) gibt es interessante Lösungen.


KANN ICH EIN FAHRZEUG OHNE ZULASSUNG VERSICHERN?

Ja natürlich. Für eine Kasko-Versicherung ist es unerheblich, ob das Fahrzeug angemeldet ist oder nicht.


WO KANN ICH EIN GUTACHTEN ERSTELLEN LASSEN?

Die Wahl des Gutachters liegt natürlich bei Ihnen, aber wir können Ihnen gerne einige Gutachter in Ihrer Nähe nennen, mit denen unsere Kunden und wir bisher gut zusammen gearbeitet haben.

Sprechen Sie uns einfach darauf an!


WAS KOSTET EIN GUTACHTEN UND WER BEZAHLT ES?

Das Gutachten bezahlt immer der Auftraggeber, das heißt beim Wertgutachten der Fahrzeugbesitzer, bei einem Schadensgutachten die Versicherung.
Wertgutachten hängen im Preis stark vom Aufwand bei der Erstellung ab,

ein Richtwert ist jedoch etwa € 300,- bis € 500,-

Share by: