WIR BIETEN KEINE VERSICHERUNG

VON DER STANGE

Welche Fahrzeuge versichern wir?

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für einen Versicherungsschutz?

Wie können Sie Ihr Fahrzeug bestmöglich absichern?

 

Lesen Sie hier mehr darüber.

 

Sollten noch Fragen offen bleiben, können Sie auch hier nachlesen.


WAS VERSICHERN WIR?

Die SAV ist ein Spezialist für KASKO-Versicherungen von Oldtimern und Sportwagen.

 

Eine Haftpflichtversicherung allein bekommen Sie bei (fast) jeder Versicherung.

Wir sind auf Fahrzeuge spezialisiert, die eben nicht so einfach zu versichern sind.

 

Dabei können wir für folgende Fahrzeuge Versicherungslösungen (Haftpflicht+ Teil- oder Vollkasko) anbieten:

  • Sportwagen ab 7 Jahren
  • Youngtimer ab 20 Jahren
  • Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge ab 30 Jahren
  • Historische Motorräder und Traktoren

Gerne erstellen wir ein unverbindliches Angebot für Sie!

ANGEBOT ANFORDERN

WAS VERSICHERN WIR NICHT?

Für folgende Fahrzeuge können wir leider keine Deckung anbieten:::

 

  • Jugendliche Fahrer unter 25 Jahren, speziell in Kombination mit PS-starken Fahrzeugen.
  • Rennsportfahrzeuge, die auch bei Rennen eingesetzt werden.
  • Rallyefahrzeuge.
  • Fahrzeuge, die im Alltag eingesetzt werden.
  • Fahrzeuge, die mehr als 7.000 km pro Jahr bewegt werden, da hier eine Alltagsnutzung vorliegt.
  • Fahrzeuge in schlechtem Zustand (Zustandsnoten 4 & 5), außer als Standrisiko und während der Restaurierung.
  • Fahrzeuge, die gewerblich genutzt oder vermietet werden.
  • Fahrzeuge, die sich zumeist im Ausland befinden oder mit ausländischem Kennzeichen gefahren werden.

VORAUSSETZUNGEN

Versicherungsanbieter stellen teilweise sehr unterschiedliche Bedingungen, um ein Fahrzeug versichern zu können. Dies berücksichtigen wir bei unserer Auswahl. So können wir das für Sie passende Angebot erstellen.

 

Folgende Voraussetzungen sind jedoch bei allen Anbietern gleich oder ähnlich:

 

  • Alltags-PKW oder Firmenwagen zur Privatnutzung außer dem versicherten Fahrzeug ist vorhanden (Kennzeichen erforderlich).
  • Keine Alltagsnutzung des versicherten Fahrzeuges.
  • Keine Nutzung über 7.000 km pro Jahr (je nach Anbieter verschieden).
  • Keine Vermietung oder gewerbliche Nutzung.
  • Versicherungsnehmer/Fahrer muß mindestens 23 - 25 Jahre alt sein (je nach Anbieter verschieden).
  • Versicherungsnehmer/Fahrer muß mindestens 3 - 5 Jahre einen gültigen Führerschein besitzen (je nach Anbieter verschieden).
  • Keine Teilnahme an Rennsportveranstaltungen (ausgenommen Oldtimer-Rallyes, die nicht auf Höchstgeschwindigkeit ausgerichtet sind).
  • Garage als vorwiegender Abstellort muß gegeben sein.
  • Aktuelles Wertgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen für historische Kraftfahrzeuge.

WERTERMITTLUNG

Die SAV bietet Lösungen für Fahrzeuge mit unterschiedlichem Wert an – dabei gibt es keine Unter- oder Obergrenze: Unsere Kunden haben bereits Fahrzeuge zwischen € 10.000,- und € 4,5 Mio. Wert über uns versichert.

 

Als Basis für die Versicherung dient immer eine Wertermittlung, die durch ein Wertgutachten

eines gerichtlich beeideten Sachverständigen erfolgt.

 

Bei der Suche nach einem geeigneten Gutachter in Ihrer Nähe helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter.

 

Bei unseren Angeboten wird Ihr Fahrzeug auf den tatsächlichen Wert versichert, nämlich den Markt- oder Wiederherstellungswert:

 

Markt- oder Wiederbeschaffungswert:

Der Marktwert ist jener Wert, zu dem ein Fahrzeug üblicherweise am freien Markt gehandelt wird, inklusive Händlerspanne und Umsatzsteuer.

Der Marktwert bestimmt sich also danach, was für ein gleichwertiges und gleichartiges Fahrzeug am Markt aufgewendet werden muss. Der Marktwert wird wesentlich durch den Zustand und die Originalität des Fahrzeuges sowie dessen Nachfrage bestimmt. Entscheidend ist der Preis, der üblicherweise unter Berücksichtigung des gewerblichen und privaten Handels für ein entsprechendes Fahrzeug bezahlt wird. Markt- und Wiederbeschaffungswert sind in der Regel identisch.

 

Wiederherstellungswert oder Wiederaufbauwert:

Der Wiederherstellungswert oder Wiederaufbauwert berücksichtigt die im Schadenfall über den Marktwert hinausgehenden erforderlichen Instandsetzungskosten.

Bei vielen restaurierten oder sehr gut erhaltenen Klassikern liegt der Wiederherstellungswert häufig deutlich über dem üblichen Marktwert. Auch bei sehr aufwändig zu restaurierenden Fahrzeugen (z.B. Vorkriegs-Fahrzeugen, für die kaum mehr Teile zu bekommen sind und daher einzeln angefertigt werden müssen) übersteigt in einem Totalschadensfall (z.B. Fahrzeugbrand) die Instandsetzung oft den ermittelten Marktwert.

 

Voraussetzung ein Fahrzeug auf den Wiederherstellungswert zu versichern ist bei allen Versicherungen ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen für historische Kraftfahrzeuge (Kat. 17.47), welcher den Markt- & Wiederherstellungswert in seinem Gutachten gesondert ausweisen muß.


DECKUNGSUMFANG

Der Deckungsumfang kann bei den einzelnen Anbietern äußerst unterschiedlich gestaltet sein, ebenso unterscheiden sich in manchen Bereichen die maximalen Entschädigungssummen.

Davon abgesehen werden von den Versicherungen jedoch folgende Deckungen angeboten:

In der TEIL-Kasko (mit Selbstbehalt): 

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl, Raub, Gebrauch durch unbefugte Personen
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
  • Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Tieren auf öffentlichen Straßen
  • Bruchschäden an der Verglasung, wie Front-, Heck-, Seiten- und Trennscheiben sowie Glasdächer, Spiegel und Abdeckungen von Leuchten
  • Transportmittelunfall: Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das Transportfahrzeug verunfallt
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung, Folgeschäden an Aggregaten bis zu einem Höchstbetrag (je nach Anbieter verschieden)
  • Schäden durch Tierbiss an Kabeln, Schläuchen, Leitungen und Dämmmaterial, Folgeschäden daraus bis zu einem Höchstbetrag (je nach Anbieter verschieden)
  • Schäden bei der Benutzung von Fähren durch Wind, Hagel, Blitzschlag, Wassereinbruch und Seegang

In der VOLL-Kasko zusätzlich (mit Selbstbehalt):

  • Unfall: Kollision durch Fremd- und Eigenverschulden

Die folgenden Deckungen sind bei einigen Anbietern teilweise bereits in der Teilkasko inkludiert, bei anderen erst in der Vollkasko: 

  • Vandalismus: Mut- oder böswillige Handlungen von Dritten
  • Parkschaden: Kollision mit einem unbekannten Kraftfahrzeug

Die SAV vergleicht nicht nur die Prämien, sondern auch den jeweiligen Deckungsumfang, damit Sie im Schadensfall keine unliebsamen Überraschungen erleben.


WERTGUTACHTEN

Die meisten Anbieter verlangen ein Wertgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen für historische Kraftfahrzeuge (Fachgebiet 17.47 - Historische Fahrzeuge/Oldtimer).

 

Dieses Gutachten liegt natürlich in erster Linie im Interesse des Besitzers, denn es belegt den Wert und beschreibt Zustand, Ausstattung und eventuelle Vorschäden des Fahrzeuges.

 

Somit ist es nicht nur Grundlage für die Ermittlung des korrekten Versicherungswertes, sondern auch die Basis für eine prompte und reibungslose Schadensabwicklung.

 

Wertgutachten hängen im Preis stark vom Aufwand bei der Erstellung ab, ein Richtwert liegt jedoch etwa bei € 300-500,--. Diese Kosten sind vom Versicherungsnehmer zu tragen.
Die Aktualisierung eines bestehenden Gutachtens (ein sogenanntes "Anschlußgutachten") ist beim selben Gutachter meistens um in etwa die Hälfte zu bekommen.

 

Es gibt viele gute Gründe, ein Sachverständigen-Gutachten erstellen zu lassen: egal, ob es verpflichtend gefordert wird oder nicht:

 

  • Im Schadenfall wissen Sie und die Versicherung genau, was maximal ersetzt werden wird.
  • Bei einem Gutachten räumen mehrere Versicherungen eine „Wertsteigerungsklausel“ für das Fahrzeug bis zu 120% auf bis zu 48 Monate ein. Das bedeutet, daß eine eventuelle Wertsteigerung innerhalb von 4 Jahren bis 20% abgegolten wird und keine Unterversicherung eintritt.
  • Verursacht ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Schaden, gibt es ohne vorliegendes Gutachten oft Probleme mit der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung. Zumeist wird ein viel zu geringer Entschädigungswert angeboten, was häufig zu langwierigen Verhandlungen und nicht selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen kann. Liegt hier bereits ein Gutachten eines Sachverständigen vor, kann der korrekte Fahrzeugwert daraus zweifelsfrei nachvollzogen werden und die Versicherungen leisten meistens problemlos.
  • Ein Gutachten schützt Sie vor Fälschungen oder „geschminkten Blenderfahrzeugen“. Der Gutachter kann das erkennen und somit vor Fehlinvestitionen, finanziellem Schaden und viel Ärger bewahren. Wir empfehlen daher allen Kunden, schon VOR dem Ankauf ein Gutachten erstellen zu lassen, das natürlich dann auch für die Versicherung verwendet werden kann.
  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug einmal verkaufen möchten, ist ein unabhängiges Gutachten ebenfalls hilfreich.

GUTACHTER

Natürlich können sie den Gutachter Ihres Vertrauens selbst wählen.

 

Gerne können wir Ihnen auch Gutachter in Ihrer Nähe nennen, mit denen unsere Kunden und wir bisher gut zusammen gearbeitet haben und zufrieden waren.

SAV-GUTACHTERLISTE

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